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„Die 2. Marine-Fliegergruppe – 2. MFlgGrp – ist ab 01.04.1958 aufzustellen“.
Mit diesem Kernsatz, Teil des Aufstellungsbefehls Nr. 77 – Marine des Bundesminister für Verteidigung vom 26.02.58, ist die Geburtsstunde des Geschwaders festgelegt.
Mit der Durchführung der Aufstellung wird Fregattenkapitän Klümper beauftragt. Gewiss keine leichte Aufgabe, denn die materiellen und personellen Voraussetzungen sind kaum gegeben.
Flugzeugführer und technisches Personal befinden sich noch in der Ausbildung.
Flugzeuge – vorgesehen sind die englischen Flugzeugtypen „Sea Hawk“ und „Gannet“ – sind noch in der Beschaffung, und selbst der zugewiesene Standort ist ein Provisorium.

Als vorläufiger Unterbringungsort wird Kiel-Holtenau festgelegt, unter Zuhilfenahme der Anlagen auf dem Flugplatz Jagel, nach deren Fertigstellung.

Der als endgültiger Standort vorgesehene Flugplatz Nordholz kann noch nicht bezogen werden, da dort noch umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen sind. Die Aufgaben der 2. MFlgGrp sind definiert mit der „Herstellung und der Erhaltung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft“ und dem „Einsatz und der Führung unterstellter Marine-Fliegerstaffeln.

Unterstellt ist die Marinefliegergruppe „im Stammverband dem Kommando derMarineflieger, im Einsatz dem BSO bzw. BSN“.

Die Aufstellungsplanung sieht einen Gruppenstab vor, dem sechs Staffeln zugeordnet sind:

Soldaten der Horststaffel beim Wachdienst

2. MFlgGrp am 01.04.1958


Als Endziel der personellen Aufstellung sind 78 Offiziere und 821 Unteroffiziere und Mannschaften vorgesehen, von denen bei Aufstellungsbeginn 18 Offiziere, 93 Unteroffiziere und 85 Mannschaften zur Verfügung stehen.

Die tatsächliche Gliederung der 2. MFlgGrp sieht zu Beginn der Aufstellungsphase wie folgt aus:

Kommandeur und Gruppenstab nehmen ihre Arbeit in einer Baracke auf dem Marinefliegerhorst Kiel-Holtenau auf.

Die Horststaffel richtet sich im Unterkunftsbereich der Marine-Dienst- und Seenot-Gruppe in Kiel-Holtenau ein. Staffelchef ist Kapitänleutnant Irmisch.

Die Aufgabe dieser Staffel ist zunächst die Aufnahme bzw. Weiterleitung kommandierter Soldaten, die Aus- und Weiterbildung der Soldaten in den jeweiligen Fachrichtungen und die Durchführung der Wach- und anderer Arbeitsdienste.